Studium > Bewerbung > Studiengang- und Hochschulwechsel

Studiengang- und Hochschulwechsel

Leistungen, die an anderen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes in einem Studiengang erbracht worden sind, werden in dem gleichen Studiengang an der Hochschule von Amts wegen angerechnet. Leistungen in anderen Studiengängen oder an anderen Hochschulen sowie an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien im Geltungsbereich des Grundgesetzes sind bei Gleichwertigkeit anzurechnen. Das gilt auch auf Antrag für Leistungen an Hochschulen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes.
Auskünfte über die Anerkennung von Prüfungsleistungen kann Ihnen nur der Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereiches erteilen.

Termine

Für einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester endet die Bewerbungsfrist für das Sommersemester am 15. März und für das Wintersemester am 15. September eines jeden Jahres.

Antrag auf Zulassung für externe Bewerber in ein höheres Fachsemester bzw. für ein Angleichungssemester

Zur Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Zulassungsantrag höheres Fachsemester
  • aktueller Notenspiegel mit allen bestandenen und nicht bestandenen Prüfungen
  • Studienverlaufsplan oder Studienordnung des studierten Studienganges
  • eine Fotokopie der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur- bzw. Fachhochschulreifezeugnis)
  • ggfs. Nachweise über eine praktische Tätigkeit entsprechend den Einschreibungsvoraussetzungen des jeweiligen Studienganges
  • eine aktuelle Studienbescheinigung Ihrer derzeitigen Hochschule, aus der erkennbar ist, in welchem Fachsemester Sie aktuell eingeschrieben sind
  • ggfs. eine Fotokopie der Exmatrikulationsbescheinigung (falls Sie bereits exmatrikuliert sind)
  • Zeugnis der DSH 2 oder TestDaF 4 x 4 (gilt nur für Bewerber, die Ihren Hochschulzugang im Ausland erworben haben)

Downloads

 

Antrag auf Zulassung für Bewerber der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg für ein höheres Fachsemester bzw. für ein Angleichungssemester
Zur Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Zulassungsantrag höheres Fachsemester
  • aktueller Notenspiegel mit allen bestandenen und nicht bestandenen Prüfungen

Downloads

  

Ansprechpartnerinnen