Leistungen, die an anderen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes in einem Studiengang erbracht worden sind, werden in dem gleichen Studiengang an der Hochschule von Amts wegen angerechnet. Leistungen in anderen Studiengängen oder an anderen Hochschulen sowie an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien im Geltungsbereich des Grundgesetzes sind bei Gleichwertigkeit anzurechnen. Das gilt auch auf Antrag für Leistungen an Hochschulen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes.
Auskünfte über die Anerkennung von Prüfungsleistungen kann Ihnen nur der Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereiches erteilen.
Für einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester endet die Bewerbungsfrist für das Sommersemester am 15. März und für das Wintersemester am 15. September eines jeden Jahres.
Zur Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:
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Antrag auf Zulassung für Bewerber der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg für ein höheres Fachsemester bzw. für ein Angleichungssemester
Zur Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:
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